Die Schädlingsbekämpfungsbranche ist einer stetigen Veränderung und Anpassung unterworfen. So haben sich mit der Wandlung vom „Kammerjäger“ zum professionellen Schädlingsbekämpfer nicht nur die technischen Aspekte, das Aufgabenfeld und die Außenwahrnehmung der Schädlingsbekämpfungsunternehmen verändert: Der Bereich der Schädlingsbekämpfung unterliegt heutzutage einer Vielzahl gesetzlicher Vorschriften und Vorgaben aufgrund des Umgangs mit diversen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen aus den Bereichen der Biozide, Pflanzenschutzmittel und Gefahrstoffe.
- Die Zulassung der Wirkstoffe und Produkte verläuft über einen aufwändigen Prozess, der u. a. die Anwendungsbestimmungen vorgibt und mitunter zu Einschränkungen führen kann. Dieser Prozess wird durch die Biozidprodukteverordnung (EU-Verordnung Nr. 528/2012) geregelt (in Deutschland verankert im Chemikaliengesetz).
- Im Bereich des Vorratsschutzes regeln das Pflanzenschutzgesetz und die EU-Verordnung Nr. 1107/2009 (Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln) die Zulassung von Vorratsschutzmitteln und der enthaltenen Wirkstoffe.
- Das Tierschutzgesetz stellt sicher, dass alle rodentiziden Schädlingsbekämpfungen nur von sach- und fachkundigen Personen durchgeführt werden, sodass die Maßnahmen nur mit nachvollziehbarem Grund angewandt und den Tieren keine vermeidbaren Schmerzen zugefügt werden.
- Das Chemikaliengesetz regelt u. a. zusammen mit der Chemikalienverbotsverordnung und der Gefahrstoffverordnung den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch Vorschriften zur Abgabe von und im Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen. In der TRGS 523 (Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen) werden weitere Spezifizierungen für Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen determiniert.
- Die Lebensmittelhygieneverordnung schreibt den Lebensmittelunternehmen Prozessabläufe, Präventionsmaßnahmen, Dokumentationsmethoden usw. vor, die auch die Maßnahmenplanung eines Schädlingsbekämpfungsunternehmens beeinflussen.
- Die Schädlingsbekämpfungsnorm DIN 16636 spezifiziert die Anforderungen und Kompetenzen, die Schädlingsbekämpfer erfüllen und vorweisen müssen.
Zusätzlich zu diesen gesetzlichen Auflagen kommen verschiedene kundenspezifische Vorschriften hinzu. Der IFS Food, der BRC-Standard sowie die Vorschriften von Verbänden wie Demeter und Bioland sind nur einige Beispiele diverser Vorschriften und Vorgaben, mit denen wir uns während der täglichen Arbeit als Schädlingsbekämpfer konfrontiert sehen.
Es gilt ein kunden- und problemspezifisches Konzept unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Fokus der DIN 16636 zu entwickeln, durchzuführen und zu dokumentieren.
Die zunehmenden regulatorischen Anforderungen stellen hierbei eine branchenweite Herausforderung dar, die neben der rein fachlichen auch eine Aus- und ständige Weiterbildung unserer Mitarbeiter im Bereich der rechtlichen Grundlagen und Neuerungen erfordert.
Dieser Herausforderung stellen wir uns und haben uns als Ziel gesetzt, Entscheidungsträger der regulatorischen und gesetzlichen Vorgaben für die praktische Arbeit der Schädlingsbekämpfer zu sensibilisieren und zu gewinnen, um einen ausbalancierten, anwendbaren und nachvollziehbaren rechtlichen Rahmen im Bereich unserer Dienstleistung und Tätigkeiten auch für die Zukunft zu etablieren.