Die Anforderungen an den Schädlingsbekämpfer haben sich in den letzten 2 Jahrzehnten stark verändert. Seit 1993 fordert die Gefahrstoffverordnung eine Sachkunde beim Umgang mit giftigen Stoffen und Zubereitungen (aktuelle Bezeichnung: Akute Toxizität Kategorie 1-4). Doch was ist Sachkunde? Der DUDEN erklärt die Sachkunde als „Unterrichtsfach der Grundschule, das die Bereiche Biologie, Erdkunde, Geschichte, Verkehrserziehung, Sexualerziehung u. a. umfasst“. Diese Definition läßt sich sehr gut auf das Berufsbild des Schädlingsbekämpfers übertragen.
Erfolgreiche Schädlingsprävention bzw. -bekämpfung fordert:
- Das Wissen um die Biologie der Schädlinge (Biologie)
- Das Wissen der Lebens-und Verbergeorte (Erdkunde)
- Das Wissen um die Befallshistorie in einem Betrieb (Geschichte)
- Das Wissen um Gefahren auf den Betriebsgeländen (Verkehrserziehung)
- Das Wissen um die Entwicklung von Schädlingen (Sexualerziehung)
In den Begriffsbestimmungen der Gefahrstoffverordnung heißt es: „Sachkundig ist, wer seine bestehende Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erweitert hat. In Abhängigkeit vom Aufgabengebiet kann es zum Erwerb der Sachkunde auch erforderlich sein, den Lehrgang mit einer erfolgreichen Prüfung abzuschließen. Sachkundig ist ferner, wer über eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte oder in dieser Verordnung als gleichwertig bestimmte Qualifikation verfügt. Sachkundige Personen verfügen über Erfahrung, Praxistraining und eine theoretische i. d. R. mit einer Prüfung abgeschlossene und behördlich anerkannte Qualifikation.
Für interne und externe Überprüfungen, für Auditoren ist dies zum Teil schwer erkenntlich, da es verschiedene behördlich anerkannte Qualifikation gibt. Ein wünschenswerter Weg wäre, wenn Auditoren eine Zertifizierung gemäß DIN 16636 (Schädlingsmanagement) als Qualifikation anerkennen würden, da dieser Standard die Ausbildung und Qualifikation der Mitarbeiter eines Fachbetriebes verlangt und überprüft.
Text: Rentokil Initial GmbH & Co. KG