Die Lehrinhalte werden insbesondere bestimmt durch
-
Die TRGS 523 (Technische Regeln für Gefahrstoffe)
Die TRGS 523 erläutert die Gefahrstoffverordnung und regelt die Lehrinhalte für eine Sachkundeausbildung. Beide Regelwerke legen auch fest, wann ein Einsatz einer besonderen Sachkunde bedarf und welche Sachkundeprüfungen anerkannt sind.
-
Das Tierschutzgesetz
Das Tierschutzgesetz fordert eine spezielle Ausbildung für das gewerbliche Töten von Wirbeltieren. Es legt die hierfür erforderlichen Kenntnisse fest.